Aus der Presse

Mainz, 22.04.2010. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in seinem kürzlich veröffentlichten Abschlussbericht zu lang wirksamen Analoginsulinen einen Zusatznutzen dieser Medikamente gegenüber Humaninsulin bei der Behandlung des Diabetes Typ 1 bestritten. Zu dieser umstrittenen Einschätzung kam es, obwohl dem Institut mehrere Studien vorlagen, in denen Insulindetemir bei schweren und damit potentiell lebensbedrohlichen Unterzuckerungen („Hypoglykämien“) dem lang wirksamen Humaninsulin (NPH-Insulin) deutlich überlegen war.

Modernes Insulin soll für Kinder mit Diabetes zukünftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden!
Dies fordert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und dies darf auf keinen Fall passieren!!

diabetesDE ruft zum Protest auf:

Kinder und Jugendliche mit Diabetes Typ 1 müssen auch weiterhin kurz wirksame Insulinanaloga von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet bekommen. Dafür setzen sich ihre Familien und Ärzte ein. diabetesDE unterstützt die Aktionen mit einer Petition im Deutschen Bundestag. Anlass ist ein Stellungnahmeverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). In diesem stellt er fest, dass es keinen Grund gibt, kurz wirksame Insulinanaloga auch weiterhin über die GKV zu erstatten. Eine endgültige Stellungnahme des G-BA wird im Mai 2010 erwartet.

Mainz, 22.03.2010. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.3. seine Entscheidung veröffentlicht, lang wirksame Insulinanaloga für Menschen mit Typ 2 Diabetes aus der Verordnungsfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen auszuschließen. Sollte diese Entscheidung Gesetzeskraft erlangen, müssen die damit behandelten Patienten auf Humaninsulin umgestellt werden.

Hersteller scheitern auch im Hauptsacheverfahren

In der juristischen Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zur Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gegen zwei Herstellerfirmen nun auch im Hauptsacheverfahren vor dem Sozialgericht Berlin durchgesetzt.

Kurzwirksame Insulinanaloga müssen in der Erstattung bleiben

Ob kurzwirksame Insulinanaloga Diabetikern bis zum 18. Lebensjahr weiterhin von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, entscheidet in Kürze der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Diese Insuline bilden einen wichtige Behandlungsbaustein für Kinder und Jugendliche mit Diabetes Typ 1. Experten von diabetesDE und der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie (AGPD) der Deutschen Diabetes-Gesellschaft DDG) fordern daher, dass die Entscheidung erneut zugunsten der jungen Patienten ausfällt.

Novo Nordisk wehrt sich zudem gegen unberechtigte Vorwürfe

Der am 16.11.09 veröffentlichte Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu kurz wirksamen Insulinanaloga bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 geht an der Fragestellung vorbei.

Mit scharfer Kritik hat der Deutsche Diabetiker Bund jetzt auf den vorgelegten Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu den kurz wirksamen Insulinanaloga bei Diabetes Typ 1 reagiert. Der DDB bemängelte wiederholt, dass auch im Abschlussbericht die vorgetragenen Argumente der Patientenorganisation nicht berücksichtigt wurden. Die den Patienten eingeräumte Möglichkeit, zu den Vorberichten Stellung zu nehmen, gerät zur Farce, weil das Institut nach wie vor keinerlei Bereitschaft zeigt, die vorgetragenen Einwände des DDB zu beachten.

Langzeituntersuchungen fehlen / Schadenpotenzial bleibt unklar / Gerade für Menschen in der Entwicklungs- und Wachstumsphase wären aussagekräftige Studien dringend notwendig

Fazit des IQWiG zu kurz wirksamen Insulinanaloga fehlerhaft

Kurz wirksame Insuline ermöglichen Kindern und Jugendlichen mit Diabetes Typ 1 ein fast normales Leben. Sie erhalten bisher entweder kurz wirksames Humaninsulin oder künstlich hergestelltes Insulin. Das heutige breite Therapieangebot hat messbare gesundheitliche Vorteile. Trotzdem könnte eines der Medikamente - die kurz wirksamen Insulinanaloga – schon bald nicht mehr von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, warnen diabetesDE und die Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetelogie (AGPD) der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG).