Am 21. Februar 2008 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach einem vom G-BA beauftragten Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beschlossen, dass kurzwirksame Insulinanaloga nicht mehr verordnungsfähig sein sollen. Dem widersprachen zahlreiche Betroffene und Betroffenenvertetungen, u.a. in Form einer Online Petition zum Deutschen Bundestag, die die Unterstützung von 4.755 Mitzeichnern fand. Aufgrund dieses Drucks hat das Bundesministerium für Gesundheit seinerzeit das Verfahren zum Ausschluss von Insulinanaloga gestoppt.
Am 17. Juli 2008 hat der G-BA erneut das IQWiG beauftragt, ein Gutachten über den Nutzen von Insulinanaloga (im Besonderen bei Kindern und Jugendlichen) vorzulegen. Der Abschlussbericht ist am 16. November 2009 erschienen und ist mit dem vorherigen Bericht nahezu identisch.
Diesem faktischen zukünftigen Ausschluss von Insulinanaloga möchten wir entschieden entgegentreten.
Daher haben wir uns entschlossen einen offnen Brief zu formulieren. In diesem forderten wir Herrn Bundesgesundheitsminister Dr. Rösler auf, in seiner Funktion erneut von seinem Beanstandungsrecht Gebrauch zu machen und sich endgültig für die Verordnungsfähigkeit von Insulinanaloga auszusprechen.
Die Unterschriftenaktion ist bereits beendet. Auf dieser Webseite informieren wir nun weiter über den Verlauf der Aktion und über Neuigkeiten bezüglich der Verordnungsfähigkeit von Insulinanaloga.
Sollten Sie weitere Anregungen oder Vorschläge für diese Webseite haben, bitten wir Sie mit uns in Kontakt zu treten.
Wir haben den Brief am 27. Mai 2010 mit 2.197 Unterschriften an das zuständige Ministerium nach Berlin geschickt.
Die Sammlung der Unterschriften ist beendet und die Liste wird nun für den Versand an das Bundesgesundheitsministerium vorbereitet.
Wenn sie noch Unterschriftenlisten für die Aktion haben, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular bis Montag (24-Mai-2010).
(The period for signing this petition is now over.)